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Frage und Antworten zum Energieausweis

Bild Energieausweis

Ein Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

Frage und Antworten zum Energieausweis

Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis

Energieausweis

Seit dem 1.Oktober 2008 kann für kleinere Gebäude nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Am 30.September 2008 endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.November 1977. Bisher hatten die Eigentümer dieser Gebäude noch die Wahlfreiheit zwischen den beiden Energieausweisarten.


 

 

Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis

Der Energieausweis

Energieausweis

Der Ausweis zeigt bei einem Gebäude, ob der Energieverbrauch im roten oder grünen Bereich ist und mit welchen Modernisierungsmaßnahmen der Energieverbrauch gesenkt werden kann. Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt sich eine Modernisierung.

Der Energieausweis

Die Ausweispflicht für Gebäude kommt

Energieausweis


Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

Die Ausweispflicht für Gebäude kommt

Ab 1.Juli 2009 Ausweispflicht auch für Nichtwohngebäude

Bild Energieausweis

Ab dem 1.Juli 2009 ist es soweit. Nach der bereits erfolgten Einführung des Energieausweises für Wohngebäude brauchen jetzt auch alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Ab 1.Juli 2009 Ausweispflicht auch für Nichtwohngebäude

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