Frage und Antworten zum Energieausweis
Fragen und Antworten zum Energiepass: 1. Was ist ein "Energiepass für Gebäude"? Ein Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepass können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
2. Warum soll es einen bundeseinheitlichen Energiepass für Gebäude geben?
Die derzeitige Situation ist sehr unübersichtlich und für den Verbrauch nur schwer zu durchschauen.
3. Was ist das Ziel des Energiepasses für Gebäude? Ziel des Energiepasses ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energiepass weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“. Die Energieeffizienzklasse soll ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude sein.
4. Woher kann ich die notwendigen Informationsmaterialien und Arbeitshilfen der dena beziehen? Sämtliche Informationsmaterialien, Arbeitshilfen sowie Informationen zur Software können über das Internet unter www.gebaeudeenergiepass.de eingesehen und bezogen werden. Zudem steht die bundesweit kostenlose Hotline der dena unter 0 8000 736 734 für Fragen rund um den Energiepass zur Verfügung.
5. Welche Informationsmaterialien zum Energiepass gibt es bei der dena? Zum Informationsangebot der dena gehören u.a.:
Alle Materialien können über die Internetseiten der dena zum Energiepass herunter geladen oder bestellt werden. Der Versand der Materialien ist kostenpflichtig.
6. Wie hoch sind eigentlich die monatlichen Energiekosten pro Haushalt? Rund 120 € gibt jeder Haushalt im Durchschnitt monatlich für den häuslichen Energieverbrauch (ohne Verkehr) aus, davon einen Großteil für Heizung und Warmwasser. Seit 1998 sind diese Ausgaben um rund 20% gestiegen. Quelle: Statistisches Bundesamt; Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1. Halbjahr 2003, Wiesbaden 2004.
7. Gibt es einen ausgebildeten und bundeseinheitlich anerkannten Energieberater bzw. Energiepass-Aussteller? Nein! Es gibt zur Zeit keine einheitlichen Zertifizierungen bzw. ein klar definiertes Berufsbild. Vielmehr ist der Begriff Energieberater nicht geschützt und kann im Prinzip von jedermann benutzt werden. Der bundeseinheitliche Energiepass bietet die Chance mit klaren Qualifikationsanforderungen an die Aussteller einen Qualitätsstandard einzuführen. Wer in Deutschland Energiepässe ausstellen darf, wird in der Energieeinsparverordnung 2006 geregelt. Die Verordnung wird voraussichtlich im Herbst 2005 vom Bundesrat verabschiedet.
8. Was steht bzgl. des Energiepasses in der EU-Gebäuderichtlinie? Die EU-Richtlinie schreibt einen Energiepass für sämtliche Gebäude vor, also für Wohn- und Nichtwohngebäude. Der Energiepass nach der EU-Richtlinie muss 3 wesentliche Aussagen enthalten:
9. Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis und einem Energiepass? Es gibt keinen Unterschied. Energieausweis und Energiepass sind Synonyme. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet den Begriff Energieausweis. In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. So gab es schon vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe.
10. Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energiepass ausgestellt werden? Ab dem 4. Januar 2006 wird der Energiepass für Gebäude Pflicht. Etwaige Übergangsregelungen werden im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2006 geregelt und sind zur Zeit noch nicht absehbar.
11. Wann muss ein Energiepass ausgestellt werden? Bei Bau, Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt werden. Das heißt: zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energiepass vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen.
12. Für welche Häuser muss ein Energiepass ausgestellt werden? Für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt. Auch kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Der Energiepass ist also für Wohn und Nichtwohngebäude auszustellen. Für den Neubaubereich gibt es jedoch schon seit 1995 Energiebedarfsausweise, die im Rahmen der 3. Wärmeschutzverordnung (1995) bzw. der Energieeinsparverordnung 2002 geregelt waren bzw. sind. Für Bestandsgebäude gab es bisher keine Verpflichtung, die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises darzustellen. Dies ist neu!
13. Was kostet ein Energiepass? Die Kosten für den Energiepass werden durch den Aussteller und den Kunden entsprechend dem Aufwand für das Gebäude festgelegt. Hier gibt es keine Vorgaben durch die dena oder den Gesetzgeber. Erste Ergebnisse aus dem Feldversuch der dena deuten darauf hin, dass die Mehrzahl der Energiepässe, die nach dem Kurzverfahren (vereinfachte Gebäudeaufnahme) erstellt wurden, zwischen 150 € und 300 € gekostet haben. Energiepässe, die nach dem Ausführlichen Verfahren (detaillierter Gebäudeaufnahme) erstellt wurden, lagen mehrheitlich bei bis zu 500 €. Preise von über 500 € sind eher die Seltenheit und treten bei Siedlungsbauten bzw. sehr großen Mehrfamilienhäusern auf.
14. Wie läuft eine Energiepasserstellung ab? Um zu einem Energiepass zu kommen, ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energiepass-Aussteller, der ins Haus kommt, das Gebäude aufnimmt und einen Energiepass erstellt. Der wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt.
15. Gibt es unterschiedliche Verfahren zur Energiepass-Ausstellung? Nein! Es gibt bei der Energiepasserstellung lediglich zwei Arten der Datenerfassung: 1. Vereinfachte Datenaufnahme 2. Ausführliche Datenaufnahme
1. Bei der ausführlichen Datenaufnahme werden vorhandene Daten zum Gebäude wie die Abmessungen der Bauteilflächen, der Aufbau der Wände und Decken usw. aus entsprechenden Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibungen etc.) ermittelt oder bei der Gebäudebegehung detailliert aufgenommen. Dieses Verfahren lohnt sich insbesondere vor einer geplanten Gebäudesanierung. 2. Bei der vereinfachten Datenaufnahme stehen dem Aussteller tabellierte Pauschalwerte für die Erfassung des Gebäudes zur Verfügung. Einzelne Bauteile wie Gauben, oder beheizte Kellerräume dürfen bis zu einer gewissen Größe vernachlässigt werden. Durch diese Vereinfachungen kann das Gebäude mit geringerem Zeitaufwand erfasst werden, was die Kosten für den Energiepass deutlich reduziert.
16. Ich habe gehört, es gibt zwei Verfahren. Ist ein Energiepass, der nach dem Kurzverfahren erstellt wurde, ein vollwertiger Pass? Ja! Auch ein mittels vereinfachter Datenaufnahme (sog. Kurzverfahren) ausgestellter Energiepass in ein vollwertiger und gültiger Energiepass.
17. Sieht der Pass für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus? Ja, denn der Energiepass kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Der Energiepass soll zeigen, wie gut die wärmedämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Diese beziehen sich immer auf das gesamte Gebäude. Innerhalb eines Gebäudes macht eine Unterscheidung von Wohnungen keinen Sinn. Zwischen einzelnen Wohnungen befinden sich in der Regel keine nennenswerten Wärmewiderstände, so dass sich die Wärme im Gebäude verteilt. Mieter die oberhalb oder neben einer „gut beheizten“ Wohnung wohnen kennen das, sie selbst müssen Ihre Heizungen meist kaum aufdrehen und haben es dennoch angenehm warm. Dachwohnungen brauchen in der Regel mehr Heizenergie als mittig gelegene Wohnungen. Würden die schlechter gelegenen Wohnungen nicht beheizt, müssten jedoch auch die Mieter in den zentral gelegenen Wohnungen mehr heizen. Alle Mieter profitieren also davon, dass auch die im Dach und am Rand des Hauses gelegenen Wohnungen beheizt werden. Es wird deutlich, dass also nur das gesamte Gebäude energetisch beurteilt werden kann.
18. Warum sind im Energiepass keine Heizkosten enthalten? Der Energiepass betrachtet ausschließlich die energetische Qualität des Gebäudes. Dabei berücksichtigt er alle relevanten Details von Heizung, Fenster, Decken, Außenwänden und anderen Bauteilen. Damit lassen sich grundsätzlich Aussagen zur energetischen Qualität des Gebäudes treffen, die auch über mehrere Jahre hin Gültigkeit haben. Heizkosten sind demgegenüber von einer Fülle weiterer Faktoren beeinflusst, die nicht vom Gebäudeeigentümer gesteuert werden können. So sind die Heizkosten maßgeblich davon abhängig, ob jemand viel oder wenig heizt oder auch von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen je nach Jahr. Zusätzlich werden die Heizkosten von den Energiepreisen beeinflusst, die sich ja – leider - auch fortwährend ändern. Der Energiepass soll zukünftige Nutzer von Gebäuden darüber informieren, ob bei einem Gebäude tendenziell hohe oder niedrige Energieverbräuche zu erwarten sind. Die tatsächliche Höhe der Verbräuche ergibt sich jedoch, wie oben dargestellt, aus vielen Faktoren auf die der Nutzer auch entsprechenden Einfluss hat.
19. Wenn der Energiepass keine konkreten Aussagen über den Verbrauch des einzelnen Mieters macht, was nutzt er ihm dann? Wie bei Kühlschränken und Autos wird bei der Bedarfsberechnung ein Normverbrauch erstellt. Alles andere würde keine Vergleichbarkeit gewährleisten. Der Nutzen besteht darin, Gebäude vor dem Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages miteinander vergleichen zu können. Als Qualitätssiegel für das Gebäude verschafft er dem Mieter eine höhere Transparenz, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes bestellt ist. Gebäudebesitzer erhalten ihrerseits die Möglichkeit mit der energetischen Qualität des Gebäudes und mit durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu werben. Zudem können die im Rahmen der Energiepassausstellung aufgenommenen Gebäudedaten für die Detailplanung von Modernisierungsmaßnahmen benutzten und somit die Gesamtkosten für Modernisierungen reduziert werden.
20. Wie lange ist ein Energiepass gültig? Die EU-Gebäuderichtlinie gibt für den Energiepass eine maximale Geltungsdauer von 10 Jahren vor. Die genaue Geltungsdauer für Energiepässe in Deutschland wird in der EnEV 2006 geregelt. Die Bundesministerien BMVBW und BMWA planen Überleitungsregelungen in den Referentenentwurf zur EnEV 2006 aufzunehmen, die die Fortgeltung der dena-Energiepässe aus dem Feldversuch und der Markteinführungskampagne 2005 vorsehen. Die Gültigkeit der dena-Energiepässe über 2006 hinaus kann damit als gesichert angesehen werden. Die Dauer der Gültigkeit wird voraussichtlich 10 Jahre ab dem Erstellungsdatum betragen. |
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