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Gebrauchte Kaminöfen erfüllen oft nicht die gesetzlichen Vorgaben. Kaminöfen die nach Inkrafttreten der neuen Bundes-Immissionsschutzverordnung für Kleinfeuerungsanlagen (1.BImSchV) in Betrieb genommen werden (ab dem 22.März 2010) müssen die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten. (2000 Milligramm CO/Kubikmeter und 75 mg Staub/Kubikmeter)
Für Anlagen, die nach dem 1.Januar 2014 in Betrieb genommen werden gilt dann schon die Stufe 2. (1250 mg CO/Kubikmeter und 40 mg Staub/Kubikmeter)
Kaminöfen , die die Stufe 1 einhalten genießen Bestandschutz und können unbefristet betrieben werden. Sie werden nicht stillgelegt und es müssen auch keine Feinstaubfilter nachgerüstet werden.
Ältere Öfen können auch betrieben werden,wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- wenn die Wohnung ausschließlich mit dem Kaminofen/Ofen beheizt wird,
- die Emissionsgrenzwerte von 4000 mg CO/Kubikmeter und 150 mg Staub/Kubilmeter eingehalten werden
- die Emissionsgrenzwerte vor Ort durch eine Messung des Schornsteinfegers ermittelt wird.
und der Ofen an seinem bisherigen Standort verbleibt.
Außerdem gilt für alle Betreiber, dass sich sich bis zum 31.Dezember 2014 von einem Schornsteinfeger über die richtige Bedienung, über die ordnungsgemäße Lagerung des Brennstoffes und über die Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen beraten lassen müssen. Der Schornsteinfeger prüft dann anhand der Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers die Einhaltung der Grenzwerte.
Kann der geforderte Nachweis über die Emissionsgrenzwerte nicht bis zum 31.12.2013 erbracht werden, muss der Ofen zur Staubreduzierung nachgerüstet werden oder gegen einen emissionsarmen Ofen ausgetauscht werden.
Es ist aber auch ein befristeter Weiterbetrieb in Form einer Übergangsregelung möglich.
Übergangsregelung:
Datum der Typenprüfung | Zeitpunkt der Außerbetriebnahme oder Nachrüstung |
Bis 31.12.1974 oder Datum nicht feststellbar | 31.12.2014 |
1975 bis 1984 | 31.12.2017 |
1985 bis 1994 | 31.12.2020 |
1995 bis Inkrafttreten der Verordnung | 31.12.2024 |
Ich rate Ihnen sich beim Kauf von Kaminöfen/Öfen vom Hersteller eine Bescheinigung aushändigen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass der Ofen die gültigen Normen und Grenzwerte einhält. Die Hersteller haben Listen u.a. auf Ihren Internetseiten veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Bundesumweltministerium/Fragen und Antworten: http://www.bmu.de/luftreinhaltung
Hintergrundinformation zur 1.BImSchV: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/doc/44091.php
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