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Holzfeuchte

Die wichtigsten Änderungen der 1.BImSchV betreffen Holzfeuerungen.

 

Die meisten Regelungen stammen noch aus dem Jahre 1988. Damit die von Holzfeuerungen verursachten Luftbelastungen in den nächsten Jahren nicht noch weiter steigt, war eine Überarbeitung der 1.BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) dringend nötig.

Die Verordnung enthält eine Liste mit den Brennstoffen, die in einer Kleinfeuerungsanlage zulässig sind. Holz (Scheitholz) muss lufttrocken sein, wenn es verbrannt wird. Neu ist , dass für Scheitholz ein Grenzwert von 25 % für den Feuchtegehalt nicht überschritten werden darf. (§ 3 Abs.3 1.BImSchV) Mit der Festlegung eines max. zulässigen Feuchtegehalts von 25 Prozent wird die Anforderung aus der alten 1.BImSchV konkretisiert. Dadurch wird jetzt eine Überwachung der eingesetzten Brennstofffeuchte erlaubt. Ausnahmen an die Holzfeuchte gibt es für Hackschnitzelheizungen die für Brennstoffe mit höherem Feuchtegehalt geeignet sind. Der Feuchtegehalt des Holzes hat einen hohen Einfluss auf das Brennverhalten und damit auf die Schadstoffemmissionen. Ein hoher  Feuchtegehalt wirkt sich außerdem ungünstig auf den Verbrennungsvorgang aus. Mit  steigender Feuchte vermindert sich die Verbrennungsqualität und es entstehen unvollständig verbrannte Zwischenprodukte.

Wassergehalt und Holzfeuchte


Wenn es um die Feuchtigkeit im Holz geht, hört mann zwei verschiedene Begriffe:
Unter dem Wassergehalt versteht man die Masse des Wassers im Holz bezogen auf die Gesamtmasse des Holzes.
Der Feuchtegehalt ist die Masse des Wassers bezogen auf die Trockenmasse des Holzes.
Ein Wassergehalt von 20 Prozent  entspricht z.B. einem Feuchtegehalt von 25 Prozent.

 

Überprüfung durch den Schornsteinfeger

 

Der Bezirksschornsteinfegermeister muss deshalb auf Grundlage der 1.BImSchV im Rahmen der Feuerstättenschau eine Messung der Holzfeuchte durchführen. Außerdem überprüft der Bezirksschornsteinfegermeister den ordnungsgemäßen technischen Zustand des Ofens und das Brennstofflager. (wird der Ofen mit geeigneten Brennstoffen betrieben)

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