Haben Sie zu hohe Heizkosten? Dann modernisieren Sie jetzt.
Energieausweis
Der Ausweis zeigt bei einem Gebäude, ob der Energieverbrauch im roten oder grünen Bereich ist und mit welchen Modernisierungsmaßnahmen der Energieverbrauch gesenkt werden kann. Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt sich eine Modernisierung.
Der Energieausweis ist ab dem 01.Juli 2008 schrittweise verpflichtend. Ähnlich wie z.B. das Energieeffizienzzeichen bei Kühl- oder Gefrierschränken informiert der Energieausweis über die energetische Qualität eines Gebäudes und zeigt auf, wie viel Energie man fürs Heizen und für die Warmwasserbereitung benötigt.
Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen:
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür wird der bauliche Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung begutachtet. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen nur die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.
Bis einschließlich 30.September 2008 haben Eigentümer die Wahlfreiheit und können sich entweder für einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis entscheiden. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung erreicht das haus mindestens die Anforderungen der 1.Wärmeschutzverordnung von 1977. In einem solchen Fall ist ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht weiterhin die Wahlfreiheit. Die Deutsche Energieagentur (dena) empfiehlt den Eigentümern von Wohngebäuden den Bedarfsausweis. Er ist zwar teurer als der Verbrauchsausweis, dafür bietet er aber einen deutlichen Mehrwert durch die objektive Beurteilung von der energetischen Qualität der Wände, Fenster und Heizung.
Achten sollten Gebäudeeigentümer auch auf die Vollständigkeit eines Energieausweises. Nicht vollständig ist ein Energieausweis immer dann, wenn er keine individuellen Modernisierungsempfehlungen enthält. Diese sind dem bundesweit einheitlichen Ausweis immer beizufügen.
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