Rettungsweg

Ein in und außerhalb von baulichen Anlagen bauordnungsrechtlich notwendiger Verkehrsweg, über den sich Personen von ihren Aufenthaltsorten her selbst in Sicherheit bringen oder mit fremder Hilfe gerettet werden können. Die Rettungswege in baulichen Anlagen führen von den Aufenthaltsorten über möglichst kurze Wege nach außen ins Freie. Sie müssen grundsätzlich so beschaffen sein, dass alle darauf angewiesenen Personen in einer angemessenen Rettungsfrist ohne eigene Gefährdung in Sicherheit gelangen können.

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