Alle Schlagwörter
Reinigung von Lüftungsanlagen
Aus hygienischen und auch aus bauphysikalischen Gründen müssen Aufenthalts- und ähnliche Räume ausreichend be- und entlüftet werden. Fensterlose Aufenthaltsräume, Küchen, Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. Eine Lüftungsanlage ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn sie dauerhaft funktioniert. Dies funktioniert nur, wenn die Lüftungsanlage keine versteckten baulichen Mängel aufweist, einen freien Querschnitt hat und sich vor allem keine gesundheitliche Keimbelastung in ihr befinden. Aufgrund der Staub-, Feuchte- und Partikelbelastung der Außen- und besonders Raumluft ist bei jeder Lüftungsanlage mit einer Verschmutzung zu rechnen, die deren Funktion früher oder später beeinträchtigt. Daneben wird die Leistung der Lüftungsanlage durch Verschleiß, Korrosion oder Beschädigungen von Anlagenteilen vermindert. In der Vergangenheit wurde die mangelhafte Funktion einer Lüftungsanlage durch die Undichheit der Fassade, insbesondere der Fenster, weitgehend kompensiert. Durch die dichteren Fenster und gedämmten Fassaden gewinnt die ordnungsgemäße Funktion einer Lüftungsanlage immer mehr an Bedeutung. Langfristig ist nur durch eine regelmäßige wiederkehrende Überprüfung und ggf. Reinigung diese Funktion zu gewährleisten. Mit moderner Kameratechnik wird Ihre Lüftungsanlage auf Funktionalität und Brandsicherheit inspiziert. Bei Bedarf wird die Lüftungsanlage gereinigt ung gesundheitsschädliche Stoffe beseitigt.
Verstopfte Lüftungsanlage in einem innenliegenden Badezimmer ohne Fenster. Eine Abführung der auftretenden Feuchtelast zur Vermeidung von Feuchteschäden und Schimmel ist bei dieser Lüftungsanlage nicht mehr gewährleiset.
Dieser Artikel wurde bereits 19830 mal angesehen.