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Ab 1.Juli 2009 Ausweispflicht auch für Nichtwohngebäude

Nach der bereits erfolgten Einführung des Energieausweises für Wohngebäude brauchen ab dem 01.Juli 2009 jetzt auch alle Nichtwohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Der Gebäudeeigentümer muss dem Interessenten spätestens auf Nachfrage einen solchen Energieausweis vorlegen. Laut einer Umfrage der Deutschen Energie-Agentur verfügen allerdings nur ca. ein Drittel der Nichtwohngebäude über besagten Energieausweis. In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1000 m² Nutzfläche muss außerdem der Energieausweis gut sichtbar ausgehangen werden. Diese Verpflichtung betrifft z.B. öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Krankenhäuser und Arbeitsagenturen. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Für andere öffentliche Liegenschaften sowie Nichtwohngebäude im privaten Besitz besteht die Ausweispflicht nur wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft wird. Auch für die Gebäude die keinen Energieausweis benötigen, kann sich aber trotzdem ein Energieausweis lohnen. Mit dem Energieausweis kann man sich einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes, den tatsächlichen Energieverbrauch und die möglichen Einsparungen durch Modernisierungen verschaffen. Welche Sanierungen wirtschaftlich sind, zeigen dann die Modernisierungsempfehlungen. Auch bei dem Energieausweis für Nichtwohngebäude wird zwischen dem Verbrauch- oder Bedarfsausweis unterschieden. Die Deutsche Energie-Agentur empfiehlt den Bedarfsausweis immer dann, wenn Eigentümer über eine Modernisierung nachdenken und eine genaue Auskunft über den baulichen Zustand der Gebäude benötigen.

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