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Reinigung von Lüftungsanlagen
Aus hygienischen und auch aus bauphysikalischen Gründen müssen Aufenthalts- und ähnliche Räume ausreichend be- und entlüftet werden. Fensterlose Aufenthaltsräume, Küchen, Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
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