Ende der Wahlfreiheit beim Energieausweis

Seit dem 1.Oktober 2008 kann für kleinere Gebäude nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Am 30.September 2008 endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1.November 1977. Bisher hatten die Eigentümer dieser Gebäude noch die Wahlfreiheit zwischen den beiden Energieausweisarten.


 

 

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